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    E-Scooter-Regeln: Was gilt es zu beachten?

    E-Scooter fahren

    Inhalt

    Die einen erfreuen sich an den wendigen E-Tretrollern, andere sehen darin nur ein weiteres Hindernis im Straßenverkehr. Wer den Boom in den letzten Jahren miterlebt hat, weiß, dass E-Scooter eine bunte Zielgruppe ansprechen. Allerdings fällt auch auf, dass vor allem junge Erwachsene, Jugendliche und häufig sogar Kinder darauf zu sehen sind. Aber ist das überhaupt erlaubt? Welche E-Scooter-Regeln gibt es? Und müssen müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um den Flitzer im Straßenverkehr verwenden zu dürfen? 

    Ab wie viel Jahren darf man
    E-Scooter fahren? 

    Es war im Gespräch, das Fahren von elektrischen Tretrollern bereits ab einem Alter von 12 zu erlauben. Doch das Gesetz hat sich aus verschiedenen Gründen dagegen entschieden. E-Scooter sind keineswegs ungefährliche Spielzeuge. Passanten können bei einem ungünstigen Zusammenstoß mit dem Roller ernsthafte Verletzungen davontragen und bei der Fahrt auf der Straße ist mit weiteren Gefahren zu rechnen. Deshalb ist in § 3 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgehalten, dass man zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs auf öffentlichen Straßen 14 Jahre alt sein muss. 

    Side Fact:
    Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, zählt nicht nur das Mindestalter des Fahrers oder der Fahrerin. Der E-Scooter muss auch eine Straßenzulassung besitzen. Für E-Scooter ohne Straßenzulassung droht ein
    Bußgeld von 70 Euro. 

    Strafe bei E-Scooter unter 14 Jahren? 

    Wenn ein Kind unter 14 Jahren mit einem E-Tretroller am Straßenverkehr teilnimmt, ist das strafbar. Jedoch wird nicht das Kind, sondern der Halter des Scooters zur Rechenschaft gezogen – in den meisten Fällen sind das die Eltern. Diese müsse mit einer Anzeige und einem Bußgeld in Höhe von 90 bis 135 Euro rechnen.

    In vielen Großstädten können E-Scooter von Drittanbietern kinderleicht am Straßenrand per App ausgeliehen werden. Aber Vorsicht! Auch wenn man E-Scooter bereits im Alter von 14 fahren darf, ist das Ausleihen erst ab 18 erlaubt. Was viele nicht wissen (oder nicht wissen wollen), ist, dass auch das stellvertretende Ausleihen eines E-Scooters für Minderjährige verboten ist. 

    E-Scooter Führerschein nur bedingt nötig 

    Die meisten Modelle können bedenkenlos ohne E-Scooter Führerschein gefahren werden. Nach der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge sind das alle elektrischen Tretroller, die nicht schneller als 20 km/h fahren können. Sollte der Roller jedoch schneller sein, ist ein Führerschein der Klasse „AM“ nötig. Dieser ist mit dem klassischen Mofa-Führerschein gleichzustellen und setzt ein Mindestalter von 16 Jahren voraus. Wer beispielsweise schon einen Pkw-Führerschein der Klasse „B“ besitzt, muss keine weitere Prüfung für den E-Scooter ablegen. 

    E-Scooter mit Straßenzulassung 

    Wie bereits angedeutet, müssen E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (Straßenzulassung) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) besitzen. Sonst dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr, sondern nur auf einem Privatgelände gefahren werden. Wer sich für einen neuen elektrischen Tretroller interessiert, muss nach dem Kauf jedoch meist keine Straßenzulassung beantragen. In der Regel macht das der jeweilige Hersteller. Um die Zulassung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: 

    • der E-Scooter verfügt über eine sogenannte Halte- und Lenkstange 

    • die Höchstgeschwindigkeit überschreitet 20 km/h nicht  

    • das Eigengewicht liegt unter 55 kg  

    • die allgemeine Verkehrssicherheit ist gewährleistet (am Elektroroller sind Vorder- und Rücklicht, Bremse und Klingel vorhanden) 

    E-Scooter mit 45 km/ h Höchstgeschwindigkeit sind nicht mit den elektrischen Tretrollern zu verwechseln. Hier sitzt man beim Fahren, anstatt zu stehen. Vergleichbar sind die leistungsstärkeren Elektroroller eher mit einer Vespa und auch sie dürfen nur mit Zulassung und Führerschein gefahren werden.

    Mit dem E-Scooter auf den Fahrradweg oder Gehweg fahren? 

    E-Scooter nehmen genau wie Fahrräder oder Autos am Straßenverkehr teil. Entsprechend müssen sie sich ebenfalls an Vorschriften und Verhaltensregeln halten. Zumeist herrscht Unklarheit darüber, wo man denn nun mit dem E-Scooter fahren darf: Auf dem Gehweg jedenfalls nicht – so viel steht fest. Auch in Fußgängerzonen dürfen sie nicht unterwegs sein. Das Fahren auf Fahrradwegen, Radstreifen & Co. ist hingegen erlaubt und gewünscht. Sollte es mal vorkommen, dass kein entsprechender Streifen vorhanden ist, muss mit dem E-Scooter auf die Straße ausgewichen werden. Genau wie mit Fahrrädern sollte man die Tretroller eher rechts fahren und beim Abbiegen ein Handsignal geben.

    Mit dem E-Scooter ohne Straßenzulassung auf dem Radweg oder Gehweg zu fahren ist nicht erlaubt. Auch das Mitnehmen von weiteren Personen auf dem Tretroller ist im Straßenverkehr nicht gestattet – dafür sind die Flitzer nicht ausgelegt. 

    E-Scooter Helmpflicht

    Mit dem E-Scooter sind ähnliche Geschwindigkeiten wie auf einem Fahrrad möglich. Da für das Radfahren keine Helmpflicht besteht, wurde diese auch für das Fahren mit elektrischen Tretrollern nicht beschlossen. Dennoch empfiehlt es sich für die eigene Sicherheit einen passenden Helm zu tragen, um im Falle eines Sturzes gefährlichen Kopfverletzungen entgegenzuwirken. 

    Bei E-Scootern mit mehr Leistung sieht das schon wieder etwas anders aus. Dazu steht in § 21a Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) folgendes: „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ Die maximale Geschwindigkeit des E-Scooters hat also Auswirkungen auf die Pflicht zum Tragen eines Helms. Sobald der Roller eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h überschreitet, ist der Helm Pflicht. Schafft der elektrische Roller nur maximal 20 km/h, ist das Tragen eines Helms nicht vorgeschrieben, aber empfohlen. 

    E-Scooter & Alkohol: Diese Bußgelder drohen 

    Alkohol im Straßenverkehr ist generell keine gute Idee. Wer aber dennoch nach einem entspannten Feierabendbier mit dem E-Scooter den Heimweg abkürzen will, sollte sich vorher über aktuelle Promille-Regeln informieren. Die geltenden Grenzen unterscheiden sich in Abhängig vom jeweiligen Fahrzeug. Laut Bußgeldkatalog beträgt die Promille-Grenze bei E-Scootern 0,5 Promille. Wer mit mehr unterwegs ist, dem droht beim ersten Vergehen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Wer einen Führerschein besitzt und noch in Probezeit oder unter 21 ist, darf den E-Scooter nur mit 0,0 Promille bewegen. Werden Promillegrenzen überschritten, sind nicht nur Personen- und Sachschäden wahrscheinlicher, dies kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    Alter 

    Verstoß 

    Bußgeld 

    Fahrverbot 

    Führerschein-inhaber in der Probezeit / Fahrer unter 21 

    Mehr als 0,0 Promille auf dem E-Scooter 

    250 Euro 

     

    Führerschein-inhaber nach der Probezeit/ Fahrer über 21 

    0,5 Promille beim ersten Mal 

    500 Euro 

    1 Monat 

    0,5 Promille beim zweiten Mal 

    1.000 Euro 

     

    3 Monate 

    0,5 Promille beim dritten Mal 

    1.500 Euro 

    3 Monate 

    Mehr als 1,1 Promille 

    Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr 

    6 Monate (oder Entziehen der Fahrerlaubnis) 

    E-Scooter & Alkohol resultieren in Bußgeldern

    Versicherung für E-Scooter – braucht man das?

    Wer im Besitz eines eigenen E-Scooters ist, braucht eine entsprechende Versicherung – genauer eine Haftpflichtversicherung. Warum? Gesetzlich ist geregelt, dass jeder Halter bzw. jede Halterin eines Kraftfahrzeugs dazu verpflichtet ist, eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen. Sonst darf das Fahrzeug nicht auf die Straße. Das hat aber auch seine Vorteile, denn im Falle eines Unfalls mit Personen- oder Sachschäden übernimmt die Versicherung die Kosten.

    Side Fact:
    Sobald die Haftpflichtversicherung für E-Scooter abgeschlossen wurde, erhält man eine Versicherungsplakette. Diese muss genau wie bei anderen Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr gut sichtbar am hinteren Teil des Tretrollers befestigt werden.

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