Neue EU Batterieverordnung für Elektroautos
Felix Bahr
Das EU-Parlament und seine Mitgliedstaaten haben sich Ende 2022 auf neue Regelungen mit dem Umgang von Batterien geeinigt. Die in der neuen EU Batterieverordnung (BATT2) vereinbarten Normen umfassen den gesamten Lebenszyklus von Batterien und gelten für alle in der EU verkauften Batterietypen – also auch für Antriebsbatterien in E-Fahrzeugen. Was sich nun ändert, damit Akkus zukünftig nachhaltiger und langlebiger werden, erfahren Sie hier.
Side Fact:
Von der EU-Batterieverordnung und damit verbundenen Batterierichtlinien für E-Autos sind alle wiederaufladbaren Akkus mit mehr als 2 kWh Speicherkapazität betroffen. Dazu zählen neben Elektroauto-Batterien auch die Akkus von E-Bikes und E-Rollern sowie Handybatterien, Starterbatterien und wiederaufladbare Industriebatterien.
Nachhaltigkeit: E-Autobatterie schlecht für die Umwelt
In fast jedem Elektroauto sind Lithium-Ionen-Akkus verbaut. Diese enthalten wertvolle Rohstoffe wie Nickel, Kobalt und Kupfer. Wie soll man die irgendwann mal entsorgen? Viele Unwissende sind der fehlerhaften Annahme, dass man E-Autobatterien aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht recyclen kann. Sie landen auf dem Müll und stellen eine weitere Belastung für die Umwelt dar. Aber das ist Quatsch! Aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht wäre das der falsche Ansatz.
Zunächst einmal geben die meisten Hersteller auf die Akkus eine Garantie von mindestens acht Jahren – siehe beispielsweise Garantiebedingungen von Tesla. E-Autos sind verhältnismäßig neu am Markt und zum Großteil in Gebrauch. Recycling steht daher noch nicht an und ist auch noch kein Geschäftsmodell. Ausgediente Batterien von Elektroautos werden aber nicht gleich verschrottet oder recycelt. Bei der Elektroauto-Entsorgung wird die Batterie verschont und erfüllt einen weiteren Zweck in ihrem „Second Life“. Sie wird zum Beispiel als Speicher für Solarstrom im Haus genutzt.
Dem Plan der neuen EU Batterieverordnung nach müssen Unternehmen, die Batterien auf dem EU-Markt verkaufen, eine Sorgfaltspflichtpolitik entwickeln und umsetzen – mit Ausnahme von kleinen und mittleren Firmen. Die Sorgfaltspflicht hat einen ganz bestimmten Grund: Mit ihr sollen Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung, der Verarbeitung und dem Handel von Rohstoffen und Sekundärrohstoffen adressiert und angegangen werden.
Batteriepass 2026: Pflichtangaben mit neuer Batterieverordnung
E-Auto-Batterie-Recycling ist nicht unmöglich. Das Problem ist eher, dass Recyclingunternehmen aufgrund von unzureichenden Informationen gar nicht genau wissen, was in den E-Auto-Akkus alles drinsteckt. Verhandlungsführende des EU-Parlaments einigten sich deshalb auf strengere Anforderungen, um Batterien nachhaltiger, leistungsfähiger und langlebiger zu machen. Die neue EU Batterieverordnung legt somit fest, dass Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und Elektroauto-Batterien über einen digitalen Batteriepass verfügen müssen – eine Art elektronische Akte. Diese Angaben sind im Batteriepass ab dem 1. Januar 2026 Pflicht:
- Batteriemodell, Informationen zu Kapazität und Haltbarkeit
- Auskunft über die chemische Zusammensetzung
- Symbol für separate Mülltrennung
- Recycling- und Verwertungsverfahren, wenn Batterie am Ende ihrer Lebensdauer ist
Die Auskunft über die Zusammensetzung der Elektroauto-Akkus im digitalen Pass soll die Wiederverwendung von Kobalt, Lithium und anderen Ressourcen erleichtern und so die Kreislaufwirtschaft ankurbeln. Recycling-Unternehmen erhalten ein hilfreiches Instrument, um Inhaltsstoffe und Zustand einer Batterie rasch zu erfassen. Außerdem dient als Nachweis, dass bei der Herstellung der Batterie spezielle Sicherheits- und Gesundheitsstandards eingehalten wurden. In der Praxis sollen auch Etiketten oder QR-Codes Auskunft über den CO2-Ausstoß und Wasserverbrauch bei Herstellung der Batterie geben.
Side Fact:
Einen ersten Batterie-Pass entwickelt bereits ein Zusammenschluss von Unternehmen und Forschungsinstituten in Deutschland. Mit am Projekt arbeiten beispielsweise Audi, BMW, BASF und das Fraunhofer-Institut.
Recyclingquote soll durch Batterieverordnung steigen
Im Zuge der neuen Einigungen bei der Batterieverordnung wurden auch Mindestquoten für die Wiederverwendung von Batterierohstoffen festgelegt. So müssen Batterien zukünftig nachweisen können, dass sie mit einem bestimmten Anteil recycelter Rohstoffe hergestellt wurden – die Angabe sogenannter Mindestrezyklatgehalte.
Recyclingquoten von E-Autobatterien:
Inkrafttreten |
Mindestanteil Recycling |
1. Januar 2027 |
Hersteller müssen Angaben zu enthaltenen Mengen rückgewonnener Rohstoffe beilegen. |
1. Januar 2030 |
12% Kobalt 85% Blei 4% Lithium 4% Nickel |
1. Januar 2035 |
20% Kobalt 85% Blei 10% Lithium 12% Nickel |
Neue Sammelquote von Batterien
Ziel der Kommission ist es, die Sammelquote von Gerätebatterien zu erhöhen – bis zum 31.12.2023 liegt diese noch bei 45 Prozent. Bis 31.12.2025 soll sich die Sammelquote auf 65 Prozent und bis 31.12.2030 auf 70 Prozent erhöhen. Parlament und Rat fordern hingegen separate Sammelquoten für Gerätealtbatterien und LMT-Batterien (Batterien für leichte Verkehrsmittel). Darüber hinaus sollen laut Kommissionsentwurf alle alten Starter-, Industrie- und Traktionsbatterien vom jeweiligen Hersteller kostenlos eingesammelt werden. Eine genaue Sammelquote für E-Fahrzeugbatterien ist jedoch nicht definiert.
Mehr Unabhängigkeit beim Rohstoff-Import
Deutschland und die EU importieren Rohstoffe häufig aus dem Ausland. Ein Großteil des Nickel-Imports stammt beispielsweise aus Russland. Die aktuelle Situation in Russland bzw. der Ukraine blieb auch auf dem Weltmarkt nicht unbemerkt. Gerade zu Beginn des Kriegs in Osteuropa und der damit verbundenen Angebotsknappheit ist der Nickelpreis historisch gestiegen und an der Börse regelrecht explodiert. Für alle Hersteller von Elektroautos und Akkus sah es vorübergehend nach finsteren Zeiten aus.
Nickelpreis-Entwicklung seit 2019
Mittlerweile hat sich der Nickelpreis zwar wieder stabilisiert, dennoch bleibt das Learning zurück: Mehr Unabhängigkeit beim Rohstoffimport! Die neue EU Batterieverordnung und das damit verbundene Batteriegesetz soll deshalb auch der Abhängigkeit von anderen Ländern entgegenwirken. Das ist nämlich einer der Gründe, wieso es zukünftig all die Änderungen wie Wiederverwertungsquoten, Recycling, Batterie-Pass & Co. gibt.
Fazit zur neuen EU Batterieverordnung
Die neuen EU-Vorschriften im Umgang mit Batterien sind ein Schritt in die richtige Richtung. Noch ist Recycling von E-Autobatterien vielleicht nicht sonderlich gefragt, der Tag wird jedoch kommen. Irgendwann muss der Akku entsorgt werden – nach ihrem Second Life natürlich. Mit der neuen EU-Batterieverordnung wird Recyclingunternehmen bald schon ermöglicht, die Zusammensetzung von E-Auto-Akkus genau zu bestimmen und diese fachgerecht zu recyceln. Auch Mindestquoten führen dazu, dass Batterien und Akkus langfristig nachhaltiger produziert werden. Die neue EU Batterieverordnung kurbelt letztlich eine gesunde Kreislaufwirtschaft im Umgang mit E-Autobatterien an und genau das ist der Schlüssel zu noch besserer Elektromobilität.