Wunschkennzeichen Elektroauto: Was gilt es zu beachten?
e-mobility Redaktion
Manch einer denkt sich bestimmt, das Kennzeichen des alten Autos kann problemlos für das neue Elektroauto übernommen werden. Einfach ein großes „E“ hinten ran und fertig. So leicht ist das allerdings nicht.
Um das zu verdeutlichen, gehen wir noch mal einen Schritt zurück. In Deutschland bestehen die Kfz-Kennzeichen grundsätzlich aus zwei Teilen:
- Unterscheidungszeichen: Ein bis drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk
- Erkennungsnummer: Setzt sich aus einem oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern zusammen
E-Kennzeichen: Wie viele Stellen denn nun?
E-Kennzeichen richtig beantragen
Wie beim Beantragen jedes Kennzeichens führt der erste Weg zur Zulassungsstelle. Vor Ort kann gegen Vorlage folgender Unterlagen das E-Kennzeichen beantragt werden:
| Bei Neuzulassung | Bei Umkennzeichnung |
| gültiges Ausweisdokument | gültiges Ausweisdokument |
| Fahrzeugbrief | Fahrzeugbrief |
| eVB-Nummer(= elektronische Bestätigung der Versicherung) | Fahrzeugschein |
| Nachweis über gültige Hauptuntersuchung | |
| alte Kennzeichenschilder |
Bei der Zulassung eines Gebrauchtwagens wird zusätzlich nach dem Fahrzeugschein und einem Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gefragt. Gerade für Elektroautos kann in einigen Fällen noch ein Nachweis darüber verlangt werden, dass das Fahrzeug die technischen Bedingungen des Elektromobilitätsgesetztes (EmoG) erfüllt. Sind alle Unterlagen vollständig, teilt die Zulassungsstelle dem Fahrzeug anschließend ein Kennzeichen zu. Handelt es sich jedoch um ein Wunschkennzeichen, ist dies vorab bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle oder je nach Wohnort beim Bürgeramt zu reservieren.
(Wunsch-) Kennzeichen online reservieren
Ein Großteil der Städte und Gemeinden bietet mittlerweile an, Kennzeichen online reservieren zu lassen. Dies ist über die offiziellen Websites der Ämter möglich. Zudem gibt es inzwischen diverse Plattformen von Drittanbietern im Internet, auf denen Autofahrer die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens überprüfen und gleich reservieren können.
Die maximale Reservierungsdauer eines Wunschkennzeichens unterscheidet sich je nach Behörde und Bundesland. Bei einigen gilt die Reservierung nur ein paar Tage, bei anderen wiederum bis zu einem ganzen Jahr. Durchschnittlich sind Wunschkennzeichen ca. drei Monate reserviert. Sollte sich während des Reservierungszeitraums keine Zeit finden, das Fahrzeug anzumelden, kann die Reservierung verlängert werden. Allerdings ist dies nur bei der Behörde der ursprünglichen Reservierung und gegen einen Aufpreis möglich.
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
Die Kosten für das Wunschkennzeichen entstehen in erster Linie dadurch, dass der Computer keine zufällige Kombination erstellen muss. Die Tatsache, dass sich jemand selbst eine Kombination aussucht und diese reservieren lässt, führt wiederum zu Kosten. Verrückt, oder? So setzen sich die Kosten genau zusammen:
- Wunschkennzeichen-Gebühr: 10,20 Euro (in jedem Bundesland gleich)
- Online-Reservierung: 2,60 Euro
- Neuprägung der Schilder: bis zu 35,00 Euro
Wunschkennzeichen fürs E-Auto – nicht alles erlaubt
Nach § 8 Abs. 1 (3) der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) dürfen Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Klingt erst mal etwas schwammig, hat aber einen Grund. Wer in Bad Segeberg wohnt, darf SE-XY aufs Wunschkennzeichen schreiben. Anders sieht es jedoch bei Zeichen- und Zahlenkombinationen aus, die in irgendeiner Form mit der NS-Zeit in Verbindung gebracht werden könnten. Hier gibt es unterschiedliche Verbote von Bundesland zu Bundesland. Die Kombinationen SS, KZ, SA und HJ sind deutschlandweit nicht erlaubt.
Quintessenz
- Kennzeichen haben maximal Platz für 8 Zeichen. E-Kennzeichen haben nur Platz für 7 Zeichen, da das letzte der Buchstabe „E“ ist.
- Das E-Wunschkennzeichen kann bei der zuständigen Zulassungsstelle oder online reserviert und beantragt werden.
- Wunschkennzeichen kosten in der Regel um die 50 Euro.
Häufige Fragen
Wie viele Stellen darf ein E-Kennzeichen haben?
Ein Kennzeichen darf generell bis zu acht Zeichen lang sein, und das gilt auch für E-Kennzeichen. Die Besonderheit: Das „E“ belegt die letzte Stelle. Für die eigene Wunschkombination bleiben damit sieben Stellen. Wer bereits ein achtstelliges Kennzeichen fährt, muss bei der Umkennzeichnung eine neue Kombination beantragen.
Wie beantragt man ein E-Kennzeichen?
Der Weg führt zur Zulassungsstelle. Bei einer Neuzulassung werden Ausweisdokument, Fahrzeugbrief und die eVB-Nummer der Versicherung benötigt. Bei einer Umkennzeichnung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs kommen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein hinzu, dazu der Nachweis, dass es sich um ein förderfähiges Elektro- oder Hybridfahrzeug handelt.
Kann man ein Wunschkennzeichen online reservieren?
Ja. Die meisten Städte und Gemeinden bieten die Reservierung über ihre offiziellen Websites an, daneben gibt es Plattformen von Drittanbietern, auf denen sich die Verfügbarkeit prüfen und die Kombination direkt reservieren lässt.
Welche Kennzeichen-Kombinationen sind nicht erlaubt?
Nach § 8 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung dürfen weder die Erkennungsnummer noch die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer gegen die guten Sitten verstoßen. Ausgeschlossen sind damit vor allem Kombinationen mit historisch belasteter oder beleidigender Bedeutung.