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    S-Pedelec Fahrberechtigung: Wo Sie mit 45 km/h fahren dürfen

    S-Pedelec Fahrberechtigung: Wo Sie mit 45 km/h fahren dürfen

    Inhalt

    Die Vorschriften und Regeln für S-Pedelecs können auf den ersten Blick herausfordernd wirken. Doch mit dem richtigen Wissen meistern Sie den Umstieg auf nachhaltige 45-km/h-Mobilität sicher und rechtskonform. Die folgenden Kernpunkte bieten schnellen und direkten Überblick über alles, was Sie für Alltag und Planung wissen müssen.

    • S-Pedelec gilt als Kleinkraftrad – Mit bis zu 45 km/h Unterstützung benötigen Sie einen Führerschein (mindestens AM), ein Versicherungskennzeichen und dürfen nicht auf Radwegen fahren (Ausnahme: explizite Freigabe).
    • Führerscheinpflicht ab 16 Jahren – Für S-Pedelecs ist Klasse AM nötig (Kosten: 500–800 €); wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde, kann ohne eigenen Nachweis fahren – Personalausweis mitführen ist Pflicht.
    • Strikte Radweg- und Straßenregeln – Sie müssen grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren; Radwege sind mit S-Pedelecs nur bei klar gekennzeichneter Freigabe in NRW oder Baden-Württemberg erlaubt – Verstöße kosten bis zu 70 € Bußgeld.
    • Absolute Helmpflicht und Lichtpflicht – Sie benötigen einen zertifizierten S-Pedelec- oder Motorradhelm (NTA 8776 oder ECE-R22.05) und dauerhaft eingeschaltete Beleuchtung; bei Verstoß: mindestens 60 € Bußgeld und 1 Punkt.
    • Versicherung und Haftung wie beim Auto – Eine Kfz-Haftpflicht mit jährlich wechselndem Kennzeichen ist vorgeschrieben und kostet rund 60–120 €/Jahr; Teilkasko empfiehlt sich ab 2.000-Euro-Kaufpreis zum Diebstahlschutz.
    • Intelligente Routenplanung notwendig – Nutzen Sie speziell für S-Pedelecs angepasste Navi-Apps (z. B. Komoot, Outdooractive), um ausschließlich erlaubte Fahrbahnen zu planen und teure Fehltritte zu vermeiden.
    • Rasanter Markt- und Infrastrukturwandel – Bundesweite Pilotprojekte sorgen für gezielte Freigabe sicherer Radwege und Radschnellwege; innovative S-Pedelecs erreichen 150 km Reichweite und finden immer häufiger Platz in neuen Mobilitätskonzepten.

     

    Stellen Sie sich vor: Sie gleiten fast lautlos mit 45 km/h oder 70km/h durch den Berufsverkehr, überholen Staus elegant und genießen elektrischen Fahrspaß – alles mit einem S-Pedelec. Doch wo dürfen Sie überhaupt so schnell fahren – und was ist zu beachten, damit Ihre Fahrt wirklich stressfrei und legal bleibt?

    Immer mehr Pendler und Technikliebhaber entdecken das S-Pedelec als Alltagslösung zwischen Fahrrad und E-Roller. Die leistungsstarken E-Bikes verändern den Stadtverkehr – aber sie fordern auch mehr Wissen als herkömmliche Modelle. Schnell entstehen Unsicherheiten: Brauche ich wirklich einen Führerschein? Darf ich auf den Radweg? Und wie funktioniert das mit der Versicherung?

    Klarheit bringt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern bewahrt Sie auch vor bösen Überraschungen. Gerade die Unterschiede zu normalen E-Bikes sind oft überraschend:

    • Führerscheinpflicht trotz Fahrrad-Tretkurbel
    • Ausschluss von fast allen Radwegen ohne Zusatzzeichen
    • Teure Bußgelder schon bei kleinen Fehlern

    Mit diesem Wissen navigieren Sie souverän durch das Regelwerk – und holen das Maximum aus Ihrem S-Pedelec heraus:

    • Wer darf mit 45 km/h fahren und was heißt das rechtlich?
    • Welche Wege sind wirklich erlaubt – und wo drohen Fallstricke?
    • Wie sichern Sie sich optimal ab – von Führerschein bis Haftpflicht?
    • Praktische Tipps für Alltag, Routen und Sicherheit

    Neue Infrastruktur, aktuelle Gesetzesänderungen und innovative Technik machen die S-Pedelec-Nutzung so attraktiv wie nie – vorausgesetzt, Sie kennen die Spielregeln. Wie genau Ihr S-Pedelec rechtlich eingestuft wird und was das für Sie im Alltag bedeutet, erfahren Sie gleich zu Beginn.

    Rechtliche Einordnung und Klassifizierung von S-Pedelecs

    S-Pedelecs sind rechtlich keine Fahrräder - diese Erkenntnis überrascht zahlreiche Käufer. Mit bis zu 45 km/h Unterstützung fallen sie unter die EU-Fahrzeugklasse L1e-B als Kleinkrafträder. Der Unterschied zu normalen 25 km/h Pedelecs ist gravierend: Während Sie mit einem herkömmlichen E-Bike frei auf Radwegen fahren dürfen, benötigen Sie für S-Pedelecs einen Führerschein und dürfen nur auf Straßen fahren.

    Technische Abgrenzung und rechtliche Klassifizierung

    S-Pedelecs unterscheiden sich durch diese Merkmale von normalen Pedelecs:

    • Maximalgeschwindigkeit: Motorunterstützung bis 45 km/h (statt 25 km/h)
    • Motorleistung: Bis zu 4.000 Watt Nenndauerleistung
    • Unterstützungsfaktor: Maximal vierfache Verstärkung der Tretkraft
    • Rechtsstatus: Kleinkraftrad L1e-B nach EU-Verordnung 168/2013
    Fahrzeugtyp S-Pedelec 25 km/h  S-Pedelec 45 km/h
    Geschwindigkeit Bis 25 km/h Bis 45 km/h
    Führerschein Nein AM erforderlich
    Radweg erlaubt Ja Nein (Ausnahmen)

    Auswirkungen der Kraftfahrzeug-Klassifizierung

    Die Einstufung as Kleinkraftrad hat weitreichende Konsequenzen für Ihren Alltag:

    • Führerscheinpflicht ab 16 Jahren (Klasse AM)
    • Versicherungskennzeichen und Haftpflichtversicherung obligatorisch
    • Helmpflicht mit geeignetem Schutzhelm
    • Nutzungsverbot für Radwege und Radfahrstreifen

    Zulassung und behördliche Anforderungen

    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt die Typgenehmigung für jedes S-Pedelec-Modell. Ohne gültige Betriebserlaubnis dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Sie benötigen diese Dokumente:

    1. Versicherungsnachweis mit aktuellem Kennzeichen (jährliche Erneuerung)
    2. Führerschein Klasse AM oder höher
    3. Konformitätsbescheinigung des Herstellers

    Das S-Pedelec wird somit rechtlich wie ein Motorroller behandelt - mit allen Rechten und Pflichten eines Kraftfahrzeugs. Nachträgliches Tuning ohne Genehmigung führt zum Verlust der Betriebserlaubnis und macht Sie zum unversicherten Verkehrsteilnehmer.

    Führerscheinanforderungen und Fahrerlaubnis

    Führerschein AM: Ihre Eintrittskarte zum S-Pedelec

    Für Ihr S-Pedelec benötigen Sie mindestens die Führerscheinklasse AM. Diese berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern bis 45 km/h und ist ab 16 Jahren erhältlich.

    Besitzen Sie bereits einen Pkw-Führerschein (Klasse B) oder Motorradführerschein (A1, A2, A)? Dann sind Sie automatisch berechtigt - die AM-Klasse ist bereits enthalten.

    Kosten und Ausbildung im Detail

    Die eigenständige AM-Ausbildung kostet zwischen 500 und 800 Euro und umfasst:

    • Theoretische Ausbildung (16 Doppelstunden)
    • Praktische Fahrstunden (nach Bedarf)
    • Theorieprüfung und praktische Prüfung

    Side Fact: Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein? Dann entfällt die praktische Prüfung komplett.

    Sonderregelung für ältere Fahrer

    Geboren vor dem 1. April 1965? Sie dürfen S-Pedelecs ohne AM-Führerschein fahren. Diese Bestandsschutzregelung erkennt Ihre langjährige Verkehrserfahrung an.

    Tipp: Führen Sie immer Ihren Personalausweis mit, um Ihr Geburtsdatum nachzuweisen.

    Internationale Nutzung leicht gemacht

    Ihr deutscher Führerschein gilt in folgenden Ländern:

    • Alle EU-Mitgliedstaaten
    • Schweiz und Norwegen
    • Island und Liechtenstein

    Für Fahrten außerhalb dieser Länder informieren Sie sich vorab über lokale Bestimmungen.

    Land AM-Führerschein gültig Besonderheiten
    EU-Länder ✓  Keine
    Schweiz Helm nach Schweizer Norm
    USA Lokale Vorgaben prüfen
    Kanada ✗  Je nach Provinz unterschiedlich

    Praktische Tipps für den Alltag

    "Mit dem richtigen Führerschein fahren Sie legal und sicher" - diese Grundregel gilt auch international. Planen Sie längere Touren, empfiehlt sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Der AM-Führerschein ist unbefristet gültig und muss nicht erneuert werden. Bei Verlust kostet die Neuausstellung etwa 40 Euro bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle [Quelle: Engwe Bikes].

    Erlaubte Verkehrswege und Infrastrukturnutzung

    Fahrbahn als primärer Verkehrsweg

    S-Pedelecs gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn gemeinsam mit Kraftfahrzeugen. Als Kleinkrafträder müssen Sie sich in den fließenden Verkehr einordnen und die gleichen Verkehrsregeln wie Motorräder befolgen.

    S-Pedelec Fahrberechtigung - S-Pedelec auf der Straße

    In Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen gelten keine besonderen Einschränkungen. Parken ist überall dort erlaubt, wo auch Motorräder parken dürfen - auf markierten Parkplätzen oder am Fahrbahnrand, sofern nicht anders beschildert.

    Radverkehrsanlagen: Klare Verbote beachten

    Die wichtigste Regel: Radwege sind für S-Pedelecs generell tabu. Dies umfasst:

    • Benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237)
    • Radfahrstreifen und Schutzstreifen
    • Gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240/241)
    • Fahrradstraßen ohne Zusatzbeschilderung

    Bußgeldrisiken und rechtliche Konsequenzen

    Bei Missachtung der Radwegverbote drohen Bußgelder bis zu 70 Euro. Die rechtliche Begründung ist eindeutig: Mit 45 km/h stellen S-Pedelecs eine Gefahr für langsamere Radfahrer dar. Besonders problematisch wird es bei Unfällen auf unrechtmäßig genutzten Radwegen - hier können Versicherungsleistungen gekürzt oder verweigert werden.

    Pionierarbeit in NRW und Baden-Württemberg

    Nordrhein-Westfalen führt seit 2023 das Zusatzzeichen "S-Pedelecs frei" ein. Damit werden selektiv Radwege, Radschnellwege und Fahrradstraßen freigegeben.

    Bundesland Freigabe seit Kriterien
    NRW Juli 2023 Min. 3m Breite, gute Sicht
    Baden-Württemberg 2019 Kommunale Einzelfallprüfung 

    Technische Freigabekriterien

    Für Radwegfreigaben gelten strenge Standards:

    • Mindestbreite von 3 Metern
    • Ausreichende Sichtverhältnisse an Kreuzungen
    • Geringe Fußgängerfrequenz
    • Ausschluss von Schulwegbereichen

    Die Pilotprojekte zeigen bisher positive Erfahrungen - Unfallzahlen blieben konstant, während die Akzeptanz von S-Pedelecs stieg. 

    Tipp: Fahren Sie nur dort, wo es explizit erlaubt ist. Ohne Zusatzzeichen gehören S-Pedelecs auf die Straße - dort sind Sie sicherer und rechtlich abgesichert unterwegs.

    Sicherheitsvorschriften und Verhaltenspflichten

    Als Kraftfahrzeugführer unterliegen Sie mit Ihrem S-Pedelec strengeren Sicherheitsauflagen als normale Radfahrer. Diese Bestimmungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützen Sie bei Geschwindigkeiten bis 45 km/h effektiv vor schweren Verletzungen.

    Gesetzliche Helmpflicht: Mehr als nur Fahrradschutz

    Für S-Pedelec-Fahrer besteht eine absolute Helmpflicht während der gesamten Fahrt. Konventionelle Fahrradhelme bieten jedoch unzureichenden Schutz, da sie nur für Aufprallgeschwindigkeiten bis 19,5 km/h ausgelegt sind.

     

    Empfohlene Helmstandards:

    • ECE-R-22.05-Zertifizierung (Motorradhelm-Standard)
    • NTA 8776-Norm (spezieller S-Pedelec-Helm)
    • Mindestens EN 1078 mit erhöhter Stoßdämpfung

    Bei Helmverstößen drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Zusätzlich kann die Versicherung bei Unfällen eine Mitschuld geltend machen.

    Permanente Lichtpflicht und Sichtbarkeit

    Anders als bei Fahrrädern müssen S-Pedelecs permanent mit eingeschaltetem Licht fahren - auch bei Tageslicht. Diese Regelung erhöht Ihre Sichtbarkeit im Straßenverkehr erheblich.

    Technische Mindestanforderungen:

    • Abblendlicht vorne (mindestens 150 Lux)
    • Rücklicht mit Bremslichtfunktion
    • Reflektoren an Pedalen und Speichen
    • Zusätzliche LED-Tagfahrlichter empfohlen

    Die Beleuchtung muss den StVZO-Bestimmungen entsprechen und regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüft werden.

    Alkoholgrenzwerte beim S-Pedelec

    Mit einem S-Pedelec gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer: 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeitsgrenze, ab 1,1 Promille oder bei Ausfallerscheinungen bereits ab 0,3 Promille drohen Strafverfahren.

    Weitere Verhaltenspflichten:

    • Handyverbot am Lenker (100 Euro Bußgeld + 1 Punkt)
    • Geschwindigkeitsanpassung in Kurven und bei Nässe
    • Mindestabstand von 3 Sekunden zu vorausfahrenden Fahrzeugen
    • Schulterblick vor Überholmanövern obligatorisch
    Verstoß Bußgeld  Punkte
    Fahren ohne Helm 60 € 1
    Handy am Lenker 100 € 1
    0,5-1,1 Promille 500-1.500 € 2-3

     

    Die Kombination aus erhöhter Geschwindigkeit und Kraftfahrzeug-Status macht S-Pedelecs zu einer ernstzunehmenden Verkehrsbeteiligung - entsprechend hoch sind die Sicherheitsanforderungen, die Ihnen und anderen Verkehrsteilnehmern zugutekommen.

    Versicherungsschutz & Haftungsfragen

    Als Kleinkraftrad benötigt Ihr S-Pedelec eine Kfz-Haftpflichtversicherung – ohne diese dürfen Sie nicht fahren. Die Versicherung deckt Schäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Die Mindestdeckungssummen betragen:

    • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
    • 1,12 Millionen Euro für Sachschäden
    • 50.000 Euro für Vermögensschäden

    Versicherungskennzeichen: Jährliche Erneuerung erforderlich

    Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen, das gut sichtbar am Heck befestigt wird. Die Farbe wechselt jährlich: 2024 ist blau, 2025 wird grün. Die Kosten liegen zwischen 60 und 120 Euro pro Jahr, abhängig vom Anbieter und gewählten Zusatzleistungen. Ein Vergleich verschiedener Versicherungen kann bis zu 40 Euro jährlich sparen [Quelle: Bußgeldkatalog Pedelec].

    Vollkaskoschutz: Sinnvoll bei hohem Fahrzeugwert

    Versicherungsart Abgedeckte Schäden Empfehlung
    Teilkasko Diebstahl, Vandalismus, Sturm, Hagel Bei Kaufpreis ab 2.000 Euro
    Vollkasko Zusätzlich Eigenschäden, Unfallschäden Bei Neukauf oder Leasing

     

    Eine Teilkaskoversicherung ist bei S-Pedelecs ab 2.000 Euro Kaufpreis empfehlenswert. Diebstahl ist das größte Risiko – alle 90 Sekunden wird in Deutschland ein E-Bike gestohlen.

    Haftung im Straßenverkehr: Wie bei Kraftfahrzeugen

    Bei Unfällen gelten die gleichen Haftungsregeln wie für Autos. Sie haften vollumfänglich für verursachte Schäden, auch bei leichter Fahrlässigkeit. Besonders kritisch: Unfälle mit Radfahrern. Hier werden regelmäßig Teilschulden zugewiesen, selbst wenn der Radfahrer einen Fehler macht. Defensive Fahrweise ist daher essentiell.

    Die Schadensregulierung erfolgt über Ihre Versicherung. Bei größeren Schäden empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung – zahlreiche Versicherungen bieten Rechtsschutz als Zusatzleistung. Eine sorgfältige Versicherungswahl schützt Sie vor hohen Kosten und gibt Sicherheit im Straßenverkehr. Vergleichen Sie gezielt Angebote und achten Sie auf niedrige Selbstbeteiligungen bei Kaskoschäden.

    Praktische Anwendung und Alltagsnutzung

    Die erfolgreiche Integration von S-Pedelecs in den Alltag erfordert strategische Planung und fundiertes Wissen über erlaubte Verkehrswege. Moderne Navigationstechnologie kombiniert mit rechtlichen Kenntnissen macht den Umstieg auf 45 km/h-Mobilität planbar und sicher.

    Intelligente Routenplanung für S-Pedelecs

    Herkömmliche Fahrrad-Navi-Apps führen S-Pedelec-Fahrer regelmäßig in rechtliche Fallen, da sie Radwege als Standardrouten vorschlagen. Spezialisierte Planungstools wie Komoot oder Outdooractive bieten inzwischen S-Pedelec-Modi, die ausschließlich erlaubte Fahrbahnen berücksichtigen. Die wichtigsten Planungskriterien umfassen:

    • Hauptverkehrsstraßen mit ausreichend Überholmöglichkeiten bevorzugen

    • Tempo-30-Zonen als komfortable Alternative nutzen

    • Industriegebiete mit geringem Verkehrsaufkommen einbeziehen

    • Freigegebene Radwege in NRW und Baden-Württemberg gezielt suchen

    Berufliches Pendeln mit 45 km/h

    S-Pedelecs revolutionieren den Arbeitsweg: Durchschnittlich 25 km Reichweite bei konstant 40 km/h ermöglichen Pendelstrecken bis 50 km täglich. zahlreiche Arbeitgeber bieten inzwischen Dienstrad-Leasing für S-Pedelecs an - mit monatlichen Raten zwischen 80-150 Euro für Premiummodelle.

    Kostenvergleich Arbeitsweg S-Pedelec PKW ÖPNV
    Monatliche Kosten 120€ 280€ 95€
    Zeitersparnis +15 Min  0 Min -25 Min
    CO2-Ausstoß 0g/km 120g/km 45g/km

    Sicherheit in kritischen Verkehrssituationen

    An Kreuzungen gilt: Sichtbarkeit maximieren durch permanente Beleuchtung und reflektierende Kleidung. S-Pedelec-Fahrer sollten ihre Geschwindigkeit deutlich reduzieren, da andere Verkehrsteilnehmer die Annäherungsgeschwindigkeit regelmäßig unterschätzen. Beim Überholen durch Kraftfahrzeuge entstehen kritische Situationen:

    • Geschwindigkeitsdifferenz zu PKW beträgt nur 10-20 km/h

    • Seitenabstand wird häufig unterschätzt

    • Rückspiegel mit weitem Sichtfeld verwenden

    • Bei aggressivem Verhalten: Rechts ranfahren und Vorrang gewähren

     

    Die Praxis zeigt: Vorausschauende Fahrweise und defensive Positionierung reduzieren Konfliktpotenzial erheblich. S-Pedelec-Fahrer profitieren von ihrer Geschwindigkeit, müssen aber stets mit Fehleinschätzungen anderer Verkehrsteilnehmer rechnen.

    Aktuelle Entwicklungen und Zukunftsperspektiven

    Die rechtliche Landschaft für S-Pedelecs befindet sich im Umbruch. Bundesweite Harmonisierung der Freigabekriterien steht auf der politischen Agenda, während einzelne Länder bereits Vorreiterrollen übernehmen.

    StVO-Novelle 2024 bringt Erleichterungen

    Die aktuelle StVO-Novelle vereinfacht die Einrichtung von Sonderfahrstreifen erheblich. Kommunen können jetzt schneller reagieren und S-Pedelec-gerechte Infrastruktur schaffen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat fordert einheitliche Bundeskriterien für Radwegfreigaben. Derzeit experimentieren Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erfolgreich mit erweiterten Nutzungsrechten.

    Bundesland Freigabe-Status Besonderheiten
    NRW Aktiv seit 2023 Radschnellwege, Fahrradstraßen
    Baden-Württemberg Pilotprojekte Selektive Radwegfreigaben
    Weitere Länder In Planung Evaluierung laufender Projekte

    Infrastruktur-Revolution nimmt Fahrt auf

    Radschnellwege entwickeln sich zu echten Hochgeschwindigkeitstrassen für S-Pedelecs. Diese separaten Verkehrswege lösen das Grundproblem der Geschwindigkeitsdifferenz zwischen 25 km/h und 45 km/h Fahrzeugen.

    Kommunale Planungsansätze fokussieren sich auf:

    • Mindestbreiten von 4 Metern für komfortables Überholen
    • Separate Fahrspuren für unterschiedliche Geschwindigkeiten
    • Intelligente Ampelschaltungen für kontinuierlichen Verkehrsfluss
    • Wettergeschützte Abstellanlagen mit Lademöglichkeiten

    Marktboom treibt technische Innovation

    Der deutsche S-Pedelec-Markt wächst signifikant. Neue Akkutechnologien erreichen bereits 150 km Reichweite, während das Gewicht unter 25 kg sinkt. Multimodale Verkehrskonzepte integrieren S-Pedelecs in öffentliche Verkehrssysteme. Park-and-Ride-Anlagen bieten spezielle S-Pedelec-Stellplätze mit Diebstahlschutz. Smart-City-Projekte testen bereits KI-gesteuerte Verkehrsleitsysteme, die S-Pedelec-Routen in Echtzeit optimieren. Die Verkehrswende beschleunigt durch S-Pedelecs erheblich. Pendler wechseln bei Strecken bis 25 km vom Auto auf elektrische Zweiräder mit 45 km/h Unterstützung. Diese Entwicklung reduziert Staus und Emissionen messbar – ein Gewinn für alle Verkehrsteilnehmer.

    S-Pedelecs eröffnen Ihnen neue Freiheiten für den Alltag und das Pendeln – aber auch Verantwortung im Straßenverkehr. Die Kombination aus Geschwindigkeit, moderner Technik und rechtlicher Klarheit macht den Umstieg so attraktiv wie nie. Wer die Spielregeln kennt, nutzt das volle Potenzial dieser Mobilitätsform – sicher, effizient und nachhaltig. Um mit Ihrem S-Pedelec durchzustarten, denken Sie an:

    • Fahren Sie ausschließlich auf freigegebenen Straßen und prüfen Sie lokale Zusatzregeln – insbesondere in NRW und Baden-Württemberg.
    • Sichern Sie sich mit einer passenden Versicherung und dem richtigen Helm, um bei jedem Wetter geschützt unterwegs zu sein.
    • Nutzen Sie spezialisierte Navi-Apps, um rechtssicher und ohne Umwege Ihre perfekte Route zu planen.
    • Behalten Sie Ihre Dokumente und das aktuelle Versicherungskennzeichen stets griffbereit – das erleichtert Kontrollen und gibt Ihnen Rechtssicherheit.
    • Fahren Sie defensiv und mit Rücksicht – Ihr S-Pedelec bringt Sie flexibel ans Ziel, gerade wenn Sie die Regeln sichtbar einhalten.

     

    Fahrberechtigung - Das können sie direkt umsetzen:

    1. Schauen Sie nach, ob Ihre Alltagsrouten explizit für S-Pedelecs freigegeben sind.
    2. Überprüfen Sie Helmtyp und Versicherungsschutz – beides ist Ihr stärkstes Sicherheitsnetz.
    3. Registrieren Sie sich bei einer S-Pedelec-kompatiblen Navigations-App und planen Sie die ersten neuen Strecken.
    4. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Dienstrad-Leasing – das rechnet sich häufig schon im ersten Jahr.

    Nachhaltige Fortbewegung ist heute unkompliziert möglich – vorausgesetzt, Sie greifen auf fundiertes Wissen und die richtigen Tools zurück.