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    E-Scooter Führerschein: Ist er überhaupt nötig?

    25.8.2023 |
    Felix Bahr
    Frau fährt auf E-Scooter ohne Führerschein

    Inhalt

    Die Mobilität der Zukunft ist elektrisch, und E-Scooter sind dabei an vorderster Front. Auf den Straßen unserer Städte sind sie nicht mehr wegzudenken. Doch wie sieht es mit der rechtlichen Seite aus? Benötigt man für einen E-Scooter einen Führerschein? Und wenn ja, welchen? In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen rund um das Thema.

    Braucht man für einen E-Scooter einen Führerschein? 

    Grundsätzlich ist für die Nutzung eines E-Scooters mit Straßenzulassung kein Führerschein erforderlich. Dafür müssen jedoch zwei Bedingungen unbedingt gegeben sein: Erstens darf der E-Scooter eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h nicht übersteigen und zweitens muss der Nutzer wenigstens 14 Jahre alt sein.

    Side Fact:
    Selbst auf privatem Grund ist die Fahrerlaubnis nicht vonnöten, da hier die Regelungen der Straßenverkehrsordnung ohnehin nicht zutreffen. Sie dürfen also auch einen E-Scooter ohne Straßenzulassung problemlos fahren.

    E-Scooter Führerschein ab 20, 25 oder 45 km/h? 

    Es gibt eine Vielzahl von E-Scooter-Modellen. Hierzu zählen beispielsweise E-Scooter, die als Dreirad oder als Mobilitätshilfe für Senioren konzipiert sind. Diese spezielle Mobilitätshilfe verfügt in der Regel über vier Räder und erleichtert Menschen mit körperlichen Einschränkungen die Bewegung. Sowohl das Dreirad als auch die Mobilitätshilfe in E-Scooter-Form (zum Beispiel E-Scooter mit Sitz) sind ohne Führerschein nutzbar. Entscheidend dafür, ob man für seinen E-Scooter einen Führerschein benötigt, ist die maximale Geschwindigkeit:

    • E-Scooter bis 20 km/h: Für diese Modelle ist in der Regel kein Führerschein erforderlich. Sie dürfen ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden und benötigen keine Helmpflicht. Das Fahren ist auf Radwegen und Straßen erlaubt, jedoch nicht auf Gehwegen. 
    • E-Scooter ab 25 km/h: Hier ist ein Mofa Führerschein notwendig. Allerdings gibt es je nach Modell und Ausstattung unterschiedliche Regelungen. Generell gilt ein Mindestalter von 15 Jahren und das Tragen eines Helms wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. 
    • E-Scooter ab 45 km/h: Für diese besonders schnellen Modelle ist ein Führerschein der Klasse AM bzw. B erforderlich. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren und das Tragen eines Helms ist Pflicht. Das Fahren ist nur auf der Straße erlaubt. Allerdings handelt es sich bei E-Scootern mit 45 km/h Tempo eher um Elektroroller. Ein E-Scooter mit so viel Power darf nur auf privatem Gelände gefahren werden.

    E-Scooter ohne Führerschein: Wichtige Regeln 

    Auch, wenn für die meisten E-Scooter Modelle im Umlauf keine Führerscheinpflicht besteht, gibt es dennoch eine Kennzeichenpflicht und damit verbundene Regeln zu beachten. Diese findet man in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV). Dazu zählen:

    • Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h oder 25 km/h nicht überschreiten 
    • Kein Fahren auf Gehwegen 
    • Nicht nebeneinander fahren 
    • Beleuchtung und Reflektoren sind Pflicht bei Dunkelheit 
    • Keine weiteren Personen oder Anhänger 
    • E-Scooter mit Sitz dürfen nur mit einer entsprechenden Zulassung im Straßenverkehr genutzt werden
    platzhalterSind die technischen Voraussetzungen erfüllt und der E-Scooter entsprechend versichert, erhält man ein Kennzeichen, dass gut sichtbar am Scooter angebracht werden muss. 

    Konsequenzen bei Fahren ohne Führerschein 

    Wer E-Scooter-Sharing nutzt oder ein privates Modell bis 20 km/h fährt, braucht keinen Führerschein und muss somit auch keine Konsequenzen fürchten. Wird man ohne den erforderlichen Führerschein auf einem deutlich schnelleren E-Scooter erwischt, kann das teuer werden. Zum einen droht ein Bußgeld, aber auch ein Eintrag in das Verkehrszentralregister. Zudem kann es Probleme mit der E-Scooter Versicherung geben, falls es zu einem Unfall kommt.

    Aber auch hier muss man genau differenzieren. E-Scooter (also die elektrischen Tretroller) dürfen auf öffentlichen Straßen sowieso nur bewegt werden, wenn sie nicht schneller als 20 km/h fahren. Ein E-Roller (zum Hinsetzen), der 45 km/h und schneller fährt, benötigt in jedem Fall einen Führerschein und muss auf der Straße gefahren werden. Wer ohne Führerschein fährt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

    Fazit zum E-Scooter Führerschein 

    E-Scooter prägen zunehmend das Straßenbild und stehen im Zentrum der elektrischen Mobilität der Zukunft. Hier die wichtigsten Fakten zusammengefasst:

    • Generell ist für E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h kein Führerschein notwendig. 
    • Auf privatem Grund gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung nicht, sodass hier keine Führerscheinpflicht besteht. 
    • Die Notwendigkeit eines Führerscheins hängt von der maximalen Geschwindigkeit des E-Scooters ab: Modelle ab 25 km/h benötigen einen Mofa Führerschein. E-Scooter, die 45 km/h erreichen, fallen eher unter die Kategorie Elektroroller und erfordern einen Führerschein der Klasse AM oder B. 
    • Es gibt bestimmte Regeln für das Fahren von E-Scootern, wie die Einhaltung der Maximalgeschwindigkeit, das Verbot des Fahrens auf Gehwegen und die Notwendigkeit von Beleuchtung bei Dunkelheit. 
    • Bei Zuwiderhandlung, insbesondere beim Fahren ohne den erforderlichen Führerschein, drohen Bußgelder, Einträge ins Verkehrszentralregister und mögliche Versicherungsprobleme bei Unfällen.