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    Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in Deutschland

    Elektromobilitätsgesetz Gesetz Regeln

    Inhalt

    Das 2015 in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz (kurz EmoG) dient als Grundlage, E-Fahrzeugen und ihren Besitzern besondere Privilegien einzuräumen. In voller Länge heißt es deswegen auch „Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“. Seinen Ursprung hat das Elektromobilitätsgesetz in der klimapolitischen Strategie der EU und unserer Bundesregierung.  

    Im Elektromobilitätsgesetz sind Anreize verschriftlicht, um Leute zum Umstieg auf emissionsfreie Antriebsarten zu motivieren. Dazu zählen etwa kostenloses Parken oder dass E-Autos Busspuren mitbenutzen dürfen. Damit aber niemand unberechtigterweise von diesen Privilegien profitieren kann, dient das E-Kennzeichen als Instrument zur Identifizierung von bevorrechtigten Fahrzeugen.

    Zusammengefasst: EmoG-Paragrafen und ihre Bedeutung 

    Das Elektromobilitätsgesetz ist als solches relativ kurz gehalten. Mit insgesamt gerade einmal acht Paragrafen ist es im Kosmos der deutschen Gesetzestexte nicht unbedingt die schwerste Lektüre. Dennoch führen Gesetzestexte oft zu Verwirrung oder Unklarheiten. Deshalb erklären wir den Inhalt jedes Paragrafen des E-Mobilitätsgesetzes mit einfachen Worten.

     Paragraf  Das steht drin
    § 1 Definiert, welche Fahrzeugklassen bevorrechtigt werden können. Dazu zählen neben Pkw auch Wohnmobile, Zweiräder und weitere elektrische Fahrzeuge.
    § 2 Erläutert, dass folgende drei Gruppen als elektrisch betriebene Fahrzeuge zählen:
    1. reine Batterieelektrofahrzeuge

    2. Hybridelektrofahrzeuge

    3. Brennstoffzellenfahrzeuge
    § 3 Hier werden mögliche Bevorrechtigungen für E-Fahrzeuge festgehalten. Dazu zählen:
    • Parken auf bestimmten Flächen

    • Benutzen von Sonderspuren & Busspuren

    • Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen

    • Vergünstigung oder Entfallen von Parkgebühren

    Zusätzlich steht in § 3 des EmoG, dass die Privilegien auch für jene Plug-in-Hybride gelten, die entweder mindestens 40 km elektrische Reichweite haben oder nicht mehr als 50 g CO2 pro km ausstoßen.
    § 4 Zusammenfassend wird hier gesagt, dass am Fahrzeug ein E-Kennzeichen vorhanden sein muss, um Bevorrechtigungen in Anspruch nehmen zu können.
    § 5 Keine Relevanz – informiert über bereits in Kraft getretene Übergangsregelungen. Beispielsweise betrug die elektrische Mindestreichweite bei Hybridfahrzeugen bis 31.12.2017 nur 30 km statt aktuell 40 km.
    § 6 Keine Relevanz
    § 7 Informiert, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) alle drei Jahre einen Bericht rund um die Entwicklung von E-Mobilität und die Umsetzung des EmoG in Deutschland veröffentlicht.
    § 8 Das Elektromobilitätsgesetz gilt in dieser Form nur bis zum 31.12.2026. Was danach geschieht, ist noch unklar.
     

    Der komplette Gesetzestext kann hier auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr eingesehen und heruntergeladen werden.

    Das Elektromobilitätsgesetz in der Praxis 

    Unsere Kommunen spielen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, das Voranschreiten von Elektromobilität auf deutschen Straßen zu beschleunigen. Sie haben durch das EmoG eine entscheidende Position, denn sie sind es schließlich, die die Beschlüsse in die Praxis umsetzen. Auch wenn das Elektromobilitätsgesetz ihnen die nötige Rechtssicherheit bei der Bevorrechtigung von Elektrofahrzeugen bietet, findet es dennoch nur teilweise bis gar keine Anwendung. Nur 70 Prozent der deutschen Kommunen kennen es überhaupt. Ende 2021 erschien – wie in § 7 EmoG vorgeschrieben – der zweite Bericht von BMDV und BMUV.

    Dieser legte offen, dass …  

    • das EmoG lediglich 70 Prozent der Kommunen in Deutschland bekannt ist. 

    • nur knapp die Hälfte dieser Kommunen mindestens einen Bestandteil des Gesetzes umsetzen. 

    • Bevorrechtigungen nicht gleichermaßen realisiert werden. Am häufigsten werden Privilegien hinsichtlich des Parkens umgesetzt, die Freigabe von Sonderspuren eher weniger.

    • das häufigste Problem bei der Umsetzung entweder finanzielle bzw. personelle Ressourcen oder keine passenden Umsetzungsmöglichkeiten sind (beispielsweise keine geeigneten Ladesäulen, Parkplätze oder Sonderspuren).

    Für alle, die noch mehr zum Thema lesen möchten:
    Hier der
    originale Bericht.

    Positivbeispiel: Wolfsburg als Vorreiter 

    Wolfsburg ist aktuell die Stadt in Deutschland mit den meisten zugelassen Stromern. Allein 2021 wurden laut Kraftfahrt-Bundesamt in der knapp 125.000 Einwohnerstadt 9.495 E-Autos zugelassen. Rund 11 % des Wolfsburger PKW-Bestands besteht inzwischen aus Plug-in-Hybriden oder E-Autos. Natürlich wird ein entscheidender Faktor für diese Vorreiterposition der dort ansässige Volkswagenkonzern sein.

    E-Mobilität in Deutschland: Führende Städte

    Statistik: Diese Städte haben den höchsten prozentualen Bestand an Elektroautos und Hybriden. Wolfsburg führt mit 10,9 Prozent - Stand 2021.
    Infografik zu den Top-5 Städten für Elektromobilität in Deutschland

    Nichtsdestotrotz haben Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos in Wolfsburg in den vergangenen Jahre von einigen Bevorrechtigungen profitieren können – basierend auf dem bundesweiten Elektromobilitätsgesetz. Das führte sicherlich auch zur Stärkung von E-Fahrzeugen in der Stadt. Bis zum 1. Juli 2022 durften E-Autos über sechs Jahre kostenlos in der Stadt parken. Noch kann zudem an ausgewählten Ladesäulen kostenlos geladen werden.

    Quintessenz

    1. Das Elektromobilitätsgesetz regelt die Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen im Straßenverkehr.

    2. Jede Kommune darf selbst festlegen, welche Bevorrechtigungen gelten und in welchem Umfang diese angewandt werden.

    3. Auch wenn das EmoG 70 % der Kommunen in Deutschland bekannt ist, setzen nur knapp die Hälfte mindestens eine Bevorrechtigung in die Praxis um.