Kfz-Steuer Elektroauto: Befreiung bis 2035
Felix Bahr
Sie denken darüber nach, auf ein E-Auto umzusteigen, oder haben bereits den Wechsel vollzogen und Fragen zur Kfz-Steuer? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie: In Deutschland rollen Elektroautos dank großzügiger Steuervorteile nicht nur emissionsfrei, sondern über viele Jahre auch steuerfrei. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die Details der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos, was nach der zehnjährigen Schonfrist passiert und warum sich der Umstieg auf ein E-Fahrzeug nicht nur für die Umwelt, sondern auch für Ihren Geldbeutel lohnen kann.
E-Auto Kfz-Steuer: Das ist wichtig!
- Reine Elektroautos sind zehn Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit – längstens bis zum 31. Dezember 2035. Voraussetzung ist eine Erstzulassung bis einschließlich 31. Dezember 2030.
- Plug-in-Hybride erhalten keine Steuerbefreiung. Die Kfz-Steuer ist jedoch meist günstiger als bei reinen Verbrennern.
- Der Kauf eines gebrauchten E-Autos überträgt die verbleibende Steuerbefreiung auf den neuen Halter bis zum Ablauf der zehn Jahre, längstens bis Ende 2035.
Keine Kfz-Steuer für Elektroautos bis 2035
Die Straßen der Zukunft gehören denjenigen, die sich für eine klimafreundliche Mobilität entscheiden – und das spiegelt sich auch in der Kfz-Steuer wider. Bei der Bestimmung der Besteuerung für Fahrzeuge setzt die deutsche Bundesregierung seit mehreren Jahren auf ein grünes Leitbild: Je niedriger die Emissionen, desto geringer die Steuer.
Die Kfz-Steuer für Elektroautos geht in dieser Hinsicht noch einen Schritt weiter. Für alle E-Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, muss bis zu 10 Jahre keine Steuer gezahlt werden. So steht es in § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Seit der Verlängerung im Dezember 2025 gilt: Wer sein Elektroauto bis Ende 2030 erstmals zulässt, nutzt die vollen zehn Jahre Steuerbefreiung – die Entlastung endet spätestens am 31. Dezember 2035. Das macht den Wechsel zu einem Elektroauto nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv. Durch den Wegfall der Kfz-Steuer für E-Autos spart man so bis zu mehrere hundert Euro im Jahr.
Side Fact:
Für Plug-in-Hybride gilt diese Steuerbefreiung nicht. Bei ihnen berechnet sich die Steuer nach dem klassischen Schema aus Hubraum und CO2-Emissionen. Allerdings fallen die Steuern für Plug-in-Hybride meist deutlich günstiger aus, da sie im Vergleich zu reinen Verbrennungsmotoren weniger CO2 ausstoßen.
Tipp: Sollten Sie ein gebrauchtes E-Auto kaufen, wird die restliche Steuerbefreiung nach Erstzulassung an Sie weitergegeben.
Reduzierte E-Auto Kfz-Steuer nach 10 Jahren
Der Anreiz für klimafreundliche Mobilität bleibt auch nach Ablauf der Steuerbefreiung für E-Autos bestehen. Nämlich in Form einer Steuervergünstigung. Für alle Elektroautos beträgt die Kfz-Steuer ab dem 1. Januar 2031 nach § 9 Abs. 2 KraftStG nur 50 Prozent vom üblichen Steuersatz. Demnach ist die Steuer für E-Fahrzeuge im Vergleich zu konventionellen Verbrennern weiterhin günstig.
So werden die Steuern für E-Autos berechnet
Die Höhe der Kfz-Steuer für Elektroautos bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen wird nach Ablauf der Zehn Jahre bzw. ab dem 1.1.2031 auf Basis des zulässigen Gesamtgewichts (zGG) eines Fahrzeugs ermittelt. Die Kfz-Steuer staffelt sich in drei Kategorien:
- Für ein zGG bis zu 2.000 kg beträgt die Kfz-Steuer 5,625 Euro pro angefangene 200 kg.
- Bei einem zGG von 2.001 bis 3.000 kg liegt der Steuerbetrag bei 6,01 Euro pro angefangene 200 kg.
- Für Fahrzeuge mit einem zGG ab 3.001 kg bis 3.500 kg werden 6,39 Euro pro angefangene 200 kg fällig.
Für ein Elektroauto mit einem Gewicht von 2.600 kg muss ab 2031 somit eine jährliche Kfz-Steuer in Höhe von 79 Euro gezahlt werden – Beträge sind immer auf volle Euro aufzurunden.
Kfz-Steuer: Elektroauto vs. Verbrenner
Wie viel Sie jährlich an Kfz-Steuern sparen können, wird in den folgenden Tabellen, in denen wir die KfZ-Steuer für kleine Elektroautos und Elektro-SUVs auflisten, leicht erkennbar. Wir haben Elektro-Modelle aus zwei verschiedenen Fahrzeugklassen ihrem fossilen Pendant gegenübergestellt. So viel Kfz-Steuer wird erhoben:
KfZ Steuer für Kleinwagen
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Modell |
Grundpreis |
Kfz-Steuer |
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VW ID.3 (Strom) |
ab 39.995 € |
69 € |
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VW Golf 1.5 (Benzin) |
ab 29.275 € |
92 € |
Der VW ID.3, das Elektro-Pendant zum klassischen Golf, schlägt mit einer jährlichen Kfz-Steuer von nur 69 Euro zu Buche – ein kleiner Erlass im Vergleich zu den 92 Euro, die der Golf 1.5 jährlich kostet.
KfZ Steuer für SUVs
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Modell |
Grundpreis |
Kfz-Steuer |
|
Mercedes EQA 250 (Strom) |
ab 50.777,30 € |
75 € |
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Mercedes GLA 250 (Benzin) |
ab 44.773,75 € |
217 € |
In der Welt der SUVs wird's noch spannender: Der Mercedes EQA 250, ein beliebter Elektro-SUV, glänzt mit einer Steuer von schlanken 75 Euro, während sich der GLA 250 mit Benzinmotor mit einer Steuerlast von satten 217 Euro abfinden muss. Klarer Punktsieg für die E-Autos, die zeigen, wo in Sachen Steuer das Sparpotenzial liegt.
Weiteres Einsparpotenzial neben der Kfz-Steuer von E-Autos
"Elektroautos sind aber in der Anschaffung deutlich teurer und somit lohnt sich die Steuerersparung erst in mehreren Jahren." Nicht ganz. Ja, die Anschaffungskosten eines E-Autos sind auf den ersten Blick etwas höher, dafür halten sie noch weiteres Einsparpotenzial bereit. Neben den entfallenen bzw. verringerten Steuern für ein E-Auto können Sie durch die Förderung, THG-Quote und die generellen Betriebskosten eines Stromers noch mehr sparen.
- Förderprämien für Elektroautos bleiben weiterhin bestehen. Ab dem 1. Januar 2024 werden E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro gefördert. Die reduzierte E-Auto-Förderung beträgt maximal 4.500 Euro.
- Die THG-Quote ist ein weiterer finanzieller Anreiz für E-Auto-Besitzer. Diese Quote unterstützt klimafreundliche Technologien und erlaubt es den Haltern von Elektroautos, CO2-Zertifiakte zu verkaufen. Die Preise pro Zertifikat werden jedes Jahr angehoben. In 2024 sind es beispielsweise 35 Euro pro Stück.
- Kraftstoffkosten bieten weiteres Einsparpotenzial. Beim Laden eines E-Autos zuhause oder an öffentlichen Ladestationen liegen die Stromkosten zwischen 0,35 Euro und 0,65 Euro pro Kilowattstunde. Das macht den Betrieb von Elektroautos günstiger als einen Verbrenner. Zudem gibt es Möglichkeiten, das Elektroauto kostenlos zu laden, beispielsweise bei einigen Arbeitgebern, in Geschäften oder Hotels. Wer zu Hause eine Solaranlage besitzt, kann das Auto sogar mit selbst erzeugtem Strom laden.
- Und dann gibt’s da noch die laufenden Kosten. Da E-Autos weniger bewegliche Teile haben als ein Verbrenner und seltener zur Inspektion oder in die Werkstatt müssen, sparen Sie auch in diesem Punkt langfristig Geld.
Die erlassene bzw. reduzierte Kfz-Steuer ist also nicht der einzige finanzielle Anreiz. Diese Punkte verdeutlichen, dass die höheren Anschaffungskosten eines E-Autos durch verschiedene Einsparpotenziale und Förderungen relativiert werden können, was den Umstieg auf Elektromobilität insgesamt finanziell attraktiver macht.
Und die E-Auto Kfz-Steuer bei Firmenwagen?
Für Unternehmen, die in die Elektromobilität einsteigen wollen, ist das E-Auto als Firmenwagen ein heißes Thema. Nicht nur die Umwelt profitiert, sondern auch das Portemonnaie der Mitarbeiter, denn auch hier winken steuerliche Vorteile, die das Elektroauto als Dienstwagen besonders attraktiv machen.
Die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils – also der Wert des Fahrzeugs, den man als Einkommen versteuern muss, wenn man den Dienstwagen privat nutzt – wurde für E-Autos reduziert. Liegt der Neupreis des E-Autos unter 60.000 Euro, so zahlt man nur 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil. Bei höherpreisigen Modellen sind es immer noch vergünstigte 0,5 Prozent. Bei Plug-in-Hybriden hängt der geldwerte Vorteil von der elektrischen Reichweite oder dem CO2-Ausstoß ab: Sie profitieren von einem reduzierten Satz von 0,5 Prozent, wenn sie bestimmte Umweltkriterien erfüllen.
Lesen Sie hierzu auch den ausführlichen Beitrag Elektroauto als Dienstwagen: Vorteile & Kosten für mehr Informationen.
Häufige Fragen
Bis wann sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?
Reine Elektroautos sind zehn Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug bis einschließlich 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet wird. Die ursprünglich bis 2030 befristete Regelung wurde im Dezember 2025 verlängert.
Gilt die Steuerbefreiung auch für Plug-in-Hybride?
Nein. Die Befreiung gilt ausschließlich für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge. Plug-in-Hybride und andere teilelektrifizierte Fahrzeuge werden nach ihrem CO₂-Ausstoß und Hubraum besteuert wie andere Verbrenner auch.
Was passiert nach Ablauf der zehn Jahre?
Danach wird die Kfz-Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet, und auf diesen Betrag gewährt der Gesetzgeber Elektrofahrzeugen einen Abschlag von 50 Prozent. Die Steuer bleibt damit auch nach der Befreiungsphase deutlich niedriger als bei einem vergleichbaren Verbrenner.
Bleibt die Steuerbefreiung beim Gebrauchtwagenkauf erhalten?
Ja. Die Befreiung ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Halter. Beim Kauf eines gebrauchten Elektroautos geht die verbleibende Restlaufzeit auf den neuen Halter über – bis zum Ablauf der zehn Jahre, längstens bis Ende 2035.
Quellen
[1] Bundesfinanzministerium: Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert